Aktionariat

Das Aktienkapital der Looser Holding AG beläuft sich auf 33,073 Millionen Schweizer Franken. Es ist eingeteilt in 3'801'500 Namenaktien zu 8.70 Franken.

Die Aktien können nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates übertragen werden. Diese Beschränkung gilt auch für die Begründung einer Nutzniessung. Lehnt die Gesellschaft das Gesuch eines Erwerbers um Anerkennung nicht innert 20 Tagen ab, so ist dieser als Aktionär anerkannt.

Der Verwaltungsrat kann das Gesuch um Zustimmung zur Übertragung bzw. Begründung einer Nutzniessung insoweit ablehnen, als der Erwerber nach der Übertragung über mehr als 10% des gesamten im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals verfügen würde.

Die Gesellschaft kann überdies die Eintragung in das Aktienbuch verweigern, wenn der Erwerber auf ihr Verlangen nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat.

Werden Aktien durch Erbgang, Erbteilung oder eheliches Güterrecht erworben, so kann der Erwerber nicht abgelehnt werden. Wenn die Eintragung ins Aktienbuch bereits erfolgt ist, kann der Verwaltungsrat diese streichen, wenn sie durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen ist. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden. Für die Gesellschaft gilt der zuletzt im Aktienbuch eingetragene Eigentümer oder Nutzniesser als Aktionär.

Ein Erwerber von Aktien der Gesellschaft ist nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach den Artikeln 32 und 52 des Bundesgesetzes über Börsen und den Effektenhandel (BEHG) verpflichtet.

Zusammensetzung Aktionariat
  31.12.2011 31.12.2010
Aktionärspool Familien Looser und Stocker-Looser (ABV) 56.82 % 55.73 %
Management / Verwaltungsrat (ohne Aktionärspool) 4.71 % 5.79 %
Freefloat Dritte 38.47 % 38.6 %